Die Förderung für Schülerinnen und Schüler mit Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten an der OSB
Seit dem Schuljahr 2009/2010 gibt es an der Joachim-Schumann-Schule die Förderung für Schülerinnen und Schüler mit Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten.
Dabei stützen wir uns auf anerkannte Methoden der Diagnose und Förderung. Zur Diagnose verwenden wir Vergleichsdiktate in Jahrgang 5 sowie die Hamburger Schreibprobe.
Die Förderung findet innerhalb der Rechtschreibwerkstatt nach dem Konzept von Sommer-Stumpenhorst statt. Ergänzend setzen wir Fördermaterialien im Bereich Wahrnehmung und Konzentration ein.
Auf dieser Seite sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst, um Eltern, Schülerinnen und Schüler und alle Interessierten zu informieren.
1. Was sind Lese- /Rechtschreibschwierigkeiten?
2. Wie wird die Förderung in die Wege geleitet?
4. Das Konzept der Lese-/Rechtschreibförderung
5. Das Konzept der Rechtschreibwerkstatt (nach N. Sommer-Stumpenhorst)
Im Folgenden finden Sie die Formulare für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs bei festgestellter LRS:
Erstantrag (PDF)
Folgeantrag (PDF)
Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage unserer Arbeit ist im sechsten Abschnitt der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses nachzulesen, hier insbesondere in den §§ 38-42.