Wie geht es weiter?

Falls durch die Überprüfung ein Förderbedarf festgestellt wird, informieren die Klassenlehrer/-innen die Schülerinnen und Schüler, sowie deren Eltern. Die Eltern beantragen durch ein Formblatt (→ Downloads) den Nachteilsausgleich bei der Klassenkonferenz nach der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses. Die Klassenkonferenz entscheidet über die Teilnahme an der Förderung und den Nachteilsausgleich. Die Schulzweigleitung teilt die Entscheidung den Eltern mit.

Die beschlossenen Fördermaßnahmen und der Nachteilsausgleich werden in einem Förderplan festgeschrieben und mit den Eltern besprochen. Die Klassenkonferenz überprüft jährlich, ob die LRS-Förderung und der Nachteilsausgleich, bzw. der Notenschutz beizubehalten sind. Sie halten dies im Förderplan fest. Die Klassenleitungen vermerken darüber hinaus im Zeugnis, wenn ein Notenschutz vorhanden ist. Entsprechendes gilt auch für Abgangs- und Abschlusszeugnisse, wenn die vorherige Förderung durch Förderpläne dokumentiert ist.

Abb. 2: Fahrplan LRS