Schulsozialarbeit & -seelsorge

Das Team der Schulsozialarbeit

Amadou Gaye
Politik und Soziologie M.A.
Tel.: 06073 – 7266-23
Mobil: 0151 – 72752187

Heleen Tiemersma
Sozialpädagogin B.A.
Tel.: 06073 – 7266-46

Daniela Tinz
Sozialpädagogin/
Sozialarbeiterin B.A.
Tel.: 06073 – 7266-35

Marcel Weber
Religionspädagoge M.A.
Sozialpädagoge B.A.
Tel.: 06073 – 7266-45

Selin Zobel
Sozialpädagogin B.A.
Tel.: 06073 – 7266-23

Drei Säulen der Schulsozialarbeit

…für SchülerInnen, LehrerInnen, Eltern

  • Einzelfallhilfe
    • Beraten
    • Begleiten
    • Unterstützen
  • Mediation
    • Streitschlichtung
    • Konfliktlösung
  • Krisenintervention
    • Mobbing / Cybermobbing
    • häusliche, schulische und sexualisierte Gewalt
    • Kindeswohlgefährdung
    • SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe
  • Wir vermitteln / leiten ein:
    • therapeutische (Psycho-, Ergo-, Logotherapie) Maßnahmen
    • präventive (Fachberatungsstellen, Jugendamt) Maßnahmen
    • rehabilitierende (ambulante/stationäre Klinikaufenthalte) Maßnahmen
Sozialpädagogische Gruppenarbeit
  • Klassentage
    • 5. Jg.: 3 Tage pro Schuljahr
    • 6. Jg.: 2 Tage pro Schuljahr
    • 7. Jg.: 1 Tag pro Schuljahr
  • Klassenbetreuung bei gruppendynamischen Problemen
  • Klassenrat (Begleitung)
  • Jahrgangsrunde (Begleitung)
Mitarbeit in den Jahrgangteams
Projektbezogene Sozialarbeit
  • Mobbing / Cybermobbing
  • Sexualität
  • Sucht
  • Berufsorientierung
    • HAMET
    • Job-Info-Börse
    • Girls‘ / Boys‘ Day
  • Ostercamp
  • „8 for 5“
  • geschlechtsspezifische Gruppenangebote
  • Mitarbeit in schulinternen Gremien: Demokratische Erziehung, Ko-Gruppe, IGS-Gruppe, Steuergruppe
  • Teilnahme an schulischen Konferenzen
  • Kooperation mit Schulleitung und Kollegium
  • Gemeinwesenarbeit / Öffentlichkeitsarbeit
    • Zusammenarbeit mit der Jugendförderung (Stadt Babenhausen)
    • Mitarbeit in verschiedenen Arbeitskreisen:
      „Soziale Institutionen Babenhausen“
      „Forum Schulsozialarbeit“ (Landkreis Darmstadt-Dieburg)
      LAG Schulsozialarbeit Hessen
  • gefestigte Kontakte zu:
    • Jugendamt
    • Erziehungsberatungsstellen
  • Zusammenarbeit mit SchulpsychologIn (Staatliches Schulamt Darmstadt)
  • Mitgestaltung des Ganztagschulangebotes: Kooperation mit kommunalen Vereinen
  • Informationsveranstaltungen für Eltern

Schulseelsorge an der OSB

Die Evangelische Schulseelsorge ist ein von der Kirche getragenes und im christlichen Glauben begründetes offenes Angebot an alle Menschen, die der Offenen Schule Babenhausen verbunden sind. Sie bietet ein offenes Ohr, qualifizierten Rat, Hilfe und religiös-ethische Begleitung in allen Fragen und Angelegenheiten des alltäglichen und schulischen Lebens. Die Schulseelsorge möchte zu einer lebendigen und menschenfreundlichen Schulkultur beitragen und ist dem Gedanken des „Weltethos“ verbunden.

Die Schulseelsorge wird betreut von der Schulpfarrerin Alexandra Neserke. Sie hat Zeit für Gespräche, ist offen für Menschen gleich welchen Glaubens und welche Weltanschauung sie haben und mit welchen Wünschen und Erfahrungen sie kommen.

Qualifizierter Rat gründet sich auf aufmerksames Zuhören, dem gemeinsamen Suchen nach Lösungen und dem Mut machen zum Verwirklichen der angedachten Möglichkeiten. Der Blick auf die Zusammenhänge und Bedingungen, in denen Menschen leben, gehört zum seelsorgerlichen Verständnis dazu. Für die Schulseelsorgerin gilt die Schweigepflicht. Die Schulseelsorge kooperiert mit den Sozialpädagog*innen.

Der Seelsorgeraum bietet einen angemessenen Rahmen für eine vertrauliche Gesprächs- und Gruppenatmosphäre. Es gibt feste Sprechzeiten und feste Pausenöffnungszeiten, sowie Termine nach Absprache.

Jahrgang 5: Für die Jüngsten an unserer Schule bietet der Kurs: „Nur Mut!“ Hilfe und Strategien zur Bewältigung von Angst und Leistungsversagen. In der Gruppe entdecken die Kinder, welche Stärken und Schwächen sie haben und wie sie Schulängste überwinden können. Der Kurs wird beim 1. Elternabend in Jg. 5 genauer vorgestellt.

Ältere Schüler und Schülerinnen vereinbaren gesonderte Gesprächstermine.

Schweigepflicht

Rechtsgrundlage: § 203 Abs. 1 Nr. 5 StGB
Wir sagen nichts, wenn du es nicht möchtest!