Der Elternbeirat der OSB
Was ist ein Schulelternbeirat (SEB)?
„Elternbeiräte in Hessen sind autonome, keiner Weisung der Schulen oder Schulaufsichtsbehörden unterliegende Gremien; andererseits stehen ihnen natürlich auch keine Aufsichts- oder Weisungsbefugnisse gegenüber Lehrkräften, Schulleitungen und Aufsichtsbehörden zu. Sie nehmen im Rahmen des geltenden Rechts selbständig und eigenverantwortlich ihre Mitbestimmungs- bzw. Beteiligungsrechte bei der Gestaltung des Unterrichtswesens in den Schulen wahr.“
Der Schulelternbeirat setzt sich zusammen aus den gewählten (ersten) Elternbeiräten jeder einzelnen Klasse. Ist ein Elternbeirat verhindert, so kann der Stellvertreter das Stimmrecht im SEB für die jeweilige Klasse wahrnehmen. SEB-Wahlen finden alle zwei Jahre statt. Die nächste Wahl ist zu Beginn des Schuljahres 2024/25. Die Vorsitzende des SEB ist derzeit Frau Alice Urban.
Im Hessischen Schulgesetz (HSchG) (§§ 106 bis 120) können nähere Informationen zu den Rechten und Pflichten der Elternbeiräte (Schul-, Kreis- und Landeselternbeirat) nachgelesen werden. Das Hessische Schulgesetz kann auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums unter der Rubrik „Schulrecht“ eingesehen werden. Dort sind auch aktuelle Erlasse und Verordnungen abrufbar
Sitzungen und Protokolle
Zu den Sitzungen des Schulelternbeirats wird schriftlich oder per Mail eingeladen. Die Termine der SEB-Sitzungen werden rechtzeitig im Terminkalender auf der Schulhomepage veröffentlicht. Rund zwei Wochen vor den Sitzungen ergeht eine Sammel-Email durch den SEB-Vorsitzenden bzw. die SEB-Vorsitzende an alle Elternvertreter, mit einer Erinnerung und der Tagesordnung. Die schriftliche Einladung durch die Schulleitung über die Schulkinder erfolgt nur, sofern (noch) keine bestätigte Email-Adresse vorliegt.
Das Protokoll der SEB-Sitzung wird innerhalb von 2 Wochen als vorläufiges Protokoll per Mail verteilt und auf dieser Internetseite eingestellt. Die Genehmigung des Protokolls erfolgt mit der nächsten SEB-Sitzung.
Kreiselternbeirat
Der Schulelternbeirat entsendet Delegierte zum Kreiselternbeirat, die die Interessen des SEB dort vertreten und den Informationsaustausch der beiden Gremien sicherstellen sollen. Der SEB unserer Schule hat entsprechend der Schülerzahl bei Abstimmungen und den Wahlen zum Landeselternbeirat 3 Stimmen in diesem Gremium.
Auf der Homepage des Kreiselternbeirats Darmstadt-Dieburg erhalten sie aktuelle Informationen.
Was ist die Schulkonferenz?
Ein wichtiges Gremium unserer Schulgemeinde ist die Schulkonferenz. Die Schulkonferenz ist ein Diskussions- und Entscheidungsgremium, das sich an Schulen der Sekundarstufe I (Klassen 5-10) zusammensetzt aus mindestens 5 Lehrkräften, 3 Eltern und 2 Schülern. Vorsitzender ist immer der Schulleiter. Die Schulkonferenz entscheidet gemeinsam wichtige Dinge des Schulalltags. Näheres erfahren Sie im Hessischen Schulgesetz ab § 128.
Genauere Informationen zur Schulkonferenz, zusammengestellt durch den Kreiselternbeirat Darmstadt-Dieburg, finden Sie hier!