Welterbe in Portugal – Auftakt des Projektes in Lissabon
Wer beim Thema Welterbe ausschließlich an alte Bauwerke denkt, liegt sicher falsch. Diese Erkenntnis hatten auch die Babenhäuser Jugendlichen, die Mitte Dezember 2017 an einer multinationalen Schülerkonferenz zu diesem Thema nach Lissabon gereist waren: traditionelle Spiele und Speisen und viele regionale Bräuche gehören ebenfalls dazu. Und so verwundert es nicht, dass in der offiziellen UNESCO-Welterbeliste neben Monumenten und Dokumenten mittlerweile auch zahlreiche Bräuche und Traditionen aufgenommen wurden – zuletzt unter anderem die neapolitanische Pizzabäckerkunst. Gemeinsam bereitete jedes Team der vier teilnehmenden Partnerschulen folgerichtig ein für ihre Region typisches Gericht vor, um das gemeinschaftliche internationale Buffet zu füllen.
Das Treffen ist Teil des von der Europäischen Kommission im Rahmen von Erasmus+ geförderten Projektes. Beim ersten internationalen Treffen entwickelten die Jugendlichen in englischer Sprache ein Projektlogo, brachten sich gegenseitig traditionelle Karten- und Würfelspiele bei, verglichen ihre Weihnachtsbräuche und planten den weiteren Verlauf des ersten Projektjahres. Aber auch das klassische Welterbe kam nicht zu kurz – die Teilnehmer besichtigten unter anderem die Klosteranlagen von Batalha und Belem, besuchten die für ihre Riesenwellen bekannte Küstenstadt Nazaré sowie die Altstädte von Obidos und Lissabon. Die dortigen Eindrücke wurden anschließend in einem Videomapping-Workshop kreativ eingebunden.
Nach einer Woche hieß es für die von Uwe Heine und Andreas Murmann begleiteten Schüler Abschied von ihren neuen Freunden zu nehmen. Im Mai gibt es ein weiteres Treffen – dann in Litauen – und vielleicht die Chance auf ein Wiedersehen.
Fotos – sofern nicht anders angegeben: Andreas Murmann CC-BY-NC-SA-4.0
Disclaimer:
„Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung (Mitteilung) trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“